Lieferkette

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzt – LkSG

Menschenrechte und Umweltschutz entlang der Wertschöpfungskette Ihres Unternehmens, wie transparent ist ihre Lieferkette?

Um Transparenz in der Lieferkette zu erreichen dient das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG)“, das umgangssprachlich abgekürzt als „Lieferkettengesetz“ bezeichnet wird.

Das Bundeskabinett hat am 3. März 2021den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, diesen Entwurf hat der Bundestag am 11. Juni 2021 verabschiedet. Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat das Gesetzt“ gebilligt, die LsSG tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Mit dem sogenannten „Lieferkettengesetzt“ ab 1. Januar 2023 werden die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verbindlich umgesetzt. Deswegen müssen Unternehmen in Deutschland ab 2023 in stärkeren ausmaß als bisher ihre unternehmerische Verantwortung übernehmen:

  • Die Verantwortung bzw. Sorgfaltsprinzip für Unternehmen ist auf der gesamte Lieferkette zu beachten, von den Rohstoffen bis zu den fertigen Endprodukten
  • Die Anforderungen an die Unternehmen sind gerichtet nach
    • nach dem Einflussvermögen auf den Verursacher abgestuft, in bezug auf Umwelt- und Menschenrechtsverletzung sowie
    • nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette
  • Bei klaren Anzeichen von Verstößen, müssen Unternehmen dagegen tätig werden.

Wer ist davon getroffen?

  • Ab 2023 Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter
  • Ab 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter

Was können Sie besser machen um

  • Risiken in der Lieferkette zu identifizieren
  • Maßnahmen umzusetzen
  • Der Sorgfaltsprinzip zu erfüllen

KMUs sind als Zulieferer von größeren Unternehmen auch indirekt davon betroffen
Sind Sie direkt oder indirekt von der LkSG betroffen?