CSR Berichtspflicht – NFRD/CSRD

CSR-Berichtspflicht

NFRD - Non financial Reporting Directive und CSRD - Corporate Sustainability Reporting Directive

Im April 2021 hat die Europäische Union mit der CSRD Corporate Sustainability Reporting Directive einen Entwurf mit neuen Richtlinien und Verordnungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sustainable Finance herausgegeben. Diese ist als umfangreiches update für die CSR Berichtspflicht von 2017 (CSR-RUG) von 2017 geplant.

Der im April 2021 von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf zur CSRD soll in 2024 und für das Geschäftsjahr 2023 den Nonfinancial Reporting Directive (NFRD) ersetzen.

CSR Richtlinie Umsetzungsgesetz von 2017 (CSR-RUG)

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der EU hatten 2014 eine Richtlinie als Nonfinancial Reporting Directive (NFRD) zur Erweiterung der Berichterstattung von großen kapitalmarkt- orientierten Unternehmen, verabschiedet (sog. CSR-Richtlinie)

Ziele des Gesetzes, war die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen in der EU zu erhöhen sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Im März 2017 verabschiedete der Bundestag das Umsetzungsgesetz, das die europäische CSR-Richtlinie in nationales Recht bringt.

 

Die CSR-Richtlinie der EU gilt als Umsetzungsgesezt (CSR-RUG) rückwirkend ab dem 01.01.2017 für das Geschäftsjahr 2017 und ist bis heute wirksam.

Wer ist von der CSR-Richtlinie direkt betroffen?

  • Alle kapitalmarktorientierten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden
  • Die Bilanzsumme muss entweder mehr als 20 Mio. Euro,und/ oder die Umsatzerlöse müssen mehr als 40 Mio. Euro betragen

Die berichtspflichtigen Unternehmen müssen auch darüber informieren, wie es um die Nachhaltigkeit bei ihren Zulieferern und Partnern steht.

In der Praxis führt das dazu, dass auch kleinere Unternehmen, die in Lieferketten von großen Unternehmen eingebunden sind, zunehmend mit CSR-Anforderungen durch ihre Kunden belangt werden, ohne dass sie jedoch selbst einer gesetzlichen CSR- Berichtspflicht unterliegen. Weiterhin sollten Unternehmen sich bereits auf die CSRD vorbereiten

Wann tretten die Veränderungen der CSRD in Kraft?

Die neuen Regelungen sollten ab dem 01.01.2024 bereits für das Geschäftsjahr 2023 gelten.

Die EU-Kommission plant auch eine leichtere Version der Standards für KMUs zu entwerfen, wo relevanten Nachhaltigkeitsinformationen enthalten sind. Die KMU-Standards sollen bis 31. Oktober 2023 erstellt werden.

Was ändert sich mit der CSRD Corporate Sustainability Reporting Directive

Mit der CSRD soll die Richtlinien für den CSR-Bericht angepasst und umfangreich ausgeweitet werden.

Die neue CSR-Richtlinie folgt der doppelten Wesentlichkeitsperspektive oder Double Materiality. . Das bedeutet, Unternehmen müssen die Wirkung von Nachhaltigkeitsaspekten in Bezug auf die wirtschaftlichen Zahlen des Unternehmens festhalten. Die Auswirkungen des Geschäftsbetriebs auf die Nachhaltigkeitsaspekte müssen in dem Bericht deutlich dargestellt werden. Folgende Angaben sollen in der CSRD Berichterstattung angegeben werden:

  • die Nachhaltigkeitsziele
  • wo die wichtigsten negativen Wirkungen des Unternehmens liegen
  • immateriellen Ressourcen die noch nicht bilanziert sind
  • welche Rolle Vorstand und Aufsichtsrat im Unternehmen spielen.

 

Wer ist von der neuen CSR-Berichtspflicht betroffen?

 

Mit der CSRD werden große Kapitalmarktorientierte Unternehmen, Genossenschaften, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Versicherungsunternehmen einen CSR-Bericht vorlegen müssen.

Außerdem betrifft der CSRD jedes Unternehmen mit folgenden Eigenschaften:

  • Große Unternehmen mit
    • mehr als 250 Mitarbeitenden im Schnitt eines Geschäftsjahres,
    • Nettoerlöse von mehr als 40 Millionen Euro oder
    • einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro.
  • Die CSRD wird ab den 01.01.2026 kleinere kapitalmarktorientierte Unternehmen betreffen, die zwei diese Merkmale überschreiten:
    • Ab 10 Mitarbeiter
    • Ab 350.000 Euro Bilanzsumme oder 700.000 Euro Nettoumsatzerlöse erzielen

Nach aktuellen Schätzungen werden künftig ca. 15.000 deutsche Unternehmen der neuen Richtlinie unterliegen.

Ab wann muss ich als Unternehmer aktiv werden?

Sowohl von der CSR-RUG wie künftig von der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive können Zulieferer indirekt betroffen sein, wenn ein Unternehmen seine gesamte Wertschöpfungskette nachhaltig gestalten will und spätestens zum Geschäftsjahr 2023 aktiv werden muss.

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